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Bezuschussung für Nachhilfeunterricht
Dienstag, den 27. Juli 2010 um 09:50 Uhr
Zur Verbesserung der schulischen Noten - um z.B. die Versetzung nicht zu gefährden, aber auch um einen erforderlichen Numerus Clausus zu erreichen - können ab sofort alle (und nicht nur die versetzungsgefährdeten) Sporthilfe-geförderten Schüler der olympischen und paralympischen Sportarten für Nachhilfeunterricht eine Bezuschussung von 15 Euro/Std. für bis zu 10 Stunden monatlich beantragen. Die jährliche Obergrenze beträgt 1.000 Euro. Voraussetzung für die Bezuschussung ist der im Vorfeld bewilligte Antrag sowie die Wahl eines qualifizierten Nachhilfe-Lehrers.

Das Antragsformular und die Stundenübersicht gibt es unten stehend und dauerhaft - zusammen mit weiteren Informationen - als Download im Athleten Extranet (Login oben rechts auf der Sporthilfe-Homepage).

osp-nachhilfe_antrag_2010
osp-nachhilfe_std-nachweis_2010